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Upgrade für die Audi Plug-in-Hybride Q5, A6 und A7 Sportback: Die TFSI e-Modelle verfügen ab sofort über eine größere Batteriekapazität. Der Lithium-Ionen-Akku leistet nun netto 14,4 kWh (brutto: 17,9 kWh) und ermöglicht eine gesteigerte elektrische Reichweite von bis zu 91 Kilometern, gemessen nach dem NEFZ-Zyklus (73 km nach WLTP). Neu bestellbar ist jetzt auch der A6 Avant als 50 TFSI e quattro. Sein Preis startet in Deutschland bei 61.790 Euro.
Die Plug-in-Hybride Audi Q5 TFSI e und Audi Q5 Sportback TFSI e sowie A6 Limousine, A6 Avant und A7 Sportback verfügen statt über 14,1 kWh Bruttokapazität wie bisher ab sofort über einen 17,9 kWh großen Lithium-Ionen-Speicher im Heck. Dadurch steigt die rein elektrische Reichweite je nach Modell im NEFZ auf bis zu 91 Kilometer (A6 Limousine 50 TFSI e ). Die maximale Ladeleistung beträgt 7,4 kW. Damit gelingt die Vollladung der Audi PHEV-Modelle an einem entsprechend starken Stromanschluss in circa zweieinhalb Stunden. Trotz ihres gestiegenen Energieinhalts sind die Abmessungen der Lithium-Ionen-Batterie gleichgeblieben.
Damit bleiben Kofferraumvolumen, Nutzbarkeit und Variabilität wie gehabt: Die Kofferraum-Kapazität beträgt je nach Modell zwischen 405 Liter (A6 Avant) und 465 Liter (Q5), mit umgeklappter Rückbank wächst das maximal nutzbare Ladevolumen auf 1.535 Liter (A6 Avant) bzw. 1.405 Liter (Q5). Der Kofferraumboden ist weiterhin bei allen Modellen eben, also wie bisher ohne Stufe ausgeführt.
Besonders attraktiv für Pendler und Flottenkunden ist der A6 Avant 50 TFSI e quattro, der jetzt das PHEV-Angebot aus Ingolstadt komplettiert. Seine Systemleistung liegt bei 220 kW (299 PS), das Gesamtdrehmoment bei 450 Nm. Den Vortrieb übernehmen ein 2.0 TFSI und eine E-Maschine mit 105 kW Leistung. Wie bei allen Plug-in-Hybrid-Modellen von Audi gehört das Ladesystem kompakt zur Serienausstattung. Es umfasst Kabel und Stecker für Haushalts- und Industriesteckdosen und ein Bedienteil. Der Einstiegspreis des A6 Avant 50 TFSI e beträgt 61.790 Euro. In Deutschland ist er förderfähig für den Umweltbonus und profitiert von der Halbierung der Dienstwagensteuer – so wie die anderen Q5- und A6-Modelle sowie der A7 Sportback 50 TFSI e.
Ebenfalls neu für die fünf Teilzeitstromer ist neben den bekannten Betriebsmodi „EV“, „Auto“ und „Hold“ ein vierter Betriebsmodus: der „Charge“-Modus. Falls notwendig, etwa vor der Einfahrt in Umweltzonen, kann die Batterie damit während der Fahrt durch den Verbrennungsmotor aufgeladen werden.
Die Modelle Q5, A6 Limousine und A7 Sportback sind wie bisher in zwei Leistungsvarianten bestellbar: als 55 TFSI e mit einer Systemleistung von 367 PS und als 50 TFSI e mit 299 PS. Beide Varianten verbinden jeweils einen 2.0 TFSI-Motor mit einer E-Maschine, die in das Siebengang-S tronic-Direktschaltgetriebe integriert ist.
Mit dem Batterie-Upgrade bei den PHEVs Q5, A6 und A7 sowie dem neuen Modell A6 Avant 50 TFSI e quattro setzt Audi seine Elektrifizierungsstrategie weiter fort. Auch die Kompaktmodelle A3 Sportback, Q3 und Q3 Sportback sowie die Oberklasse- und Luxusmodelle Q7, Q8 und A8 sind als Plug-in-Hybride erhältlich.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.