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Mit einem elektrifizierten Sportwagen kehrt Audi in der Saison 2023 nach Le Mans und in den Sportprototypen-Rennsport zurück. Der Nachfolger des erfolgreichen Audi R18 nimmt bereits konkret Formen an.
„Die neue LMDh-Kategorie passt perfekt zu unserer Neuaufstellung im Motorsport“, sagt Julius Seebach, Geschäftsführer der Audi Sport GmbH und verantwortlich für den Motorsport. „Das Reglement erlaubt den weltweiten Einsatz faszinierender Rennfahrzeuge bei prestigeträchtigen Rennen. Zudem nutzen wir mit unserer Partnerstrategie Synergien im Volkswagen-Konzern.“
Der Nachfolger des Audi R18 entsteht in enger Zusammenarbeit mit der Konzernschwester Porsche. „Eine große Stärke des Volkswagen-Konzerns ist die Zusammenarbeit der Marken bei der Entwicklung von Serienmodellen“, sagt Seebach. „Dieses bewährte Modell übertragen wir nun auch auf den Motorsport. Dabei wird der neue Sportprototyp ein echter Audi sein, ebenso wie der gerade vorgestellte Audi RS e-tron GT, der ebenfalls auf einer mit Porsche gemeinsamen Plattform entwickelt wurde.“
Der Sportprototyp für die neue LMDh-Kategorie entsteht bei Audi Sport derzeit parallel zum innovativen SUV für die Rallye Dakar. „Natürlich steht die Dakar-Mannschaft unter einem höheren Zeitdruck, weil nur noch knapp acht Monate bis zu unserem ersten Start bei der Rallye Dakar im Januar 2022 verbleiben“, sagt Andreas Roos, veranwortlich für alle werkseitigen Motorsportprojekte bei Audi Sport. „Aber auch für unser Comeback in Le Mans wollen wir perfekt aussortiert sein. Deshalb betreiben wir beide Projekte parallel mit höchster Priorität.“
Alle grundlegenden Konzeptentscheidungen wurden inzwischen getroffen. „Wir haben einen Chassispartner ausgewählt und uns für ein Motorkonzept entschieden. Gemeinsam mit den Kollegen vom Audi Design definieren wir gerade den optischen Auftritt, der unsere Fans begeistern wird“, sagt Andreas Roos. „Unser Ziel ist, dass der erste Prototyp Anfang des nächsten Jahres auf den Rädern steht und sein Roll-out im ersten Quartal absolvieren kann.“ 2022 folgt ein intensives Testprogramm. Der erste Renneinsatz ist beim 24-Stunden-Rennen in Daytona (USA) im Januar 2023 geplant.
Das auf maximale Kosteneffizienz getrimmte Reglement macht den neuen Sportprototyp von Audi auch für Kundenteams interessant. „Mit dem LMDh-Projekt knüpfen wir an die Philosophie unserer ersten Jahre bei den Sportprototypen an“, sagt Andreas Roos. „Der Audi R8 war von 2000 bis 2006 mit 63 Siegen bei 80 Rennen nicht nur der erfolgreichste Prototyp seiner Zeit. Er war auch in Kundenhand sehr erfolgreich und für die Teams leicht zu handhaben. Das ist auch bei der Elektrifizierung unseres neuen Sportprototyps die Prämisse. Unser Ziel ist es, das Auto parallel zu Werkseinsätzen von Anfang an auch in die Hand professioneller Kundenteams zu geben. Wie das im Detail aussehen kann, bewerten wir gerade intern.“
Mit einem Audi bei den 24 Stunden von Le Mans, beim 24-Stunden-Rennen in Daytona, in der Langstrecken-Weltmeisterschaft WEC und in der IMSA-Serie um Gesamtsiege und Meistertitel kämpfen zu können ist für viele Teams eine attraktive Perspektive. Schon jetzt ist das Interesse am neuen LMDh-Rennwagen groß.
Audi hält bei den 24 Stunden von Le Mans den Distanzrekord und hat das wichtigste Langstrecken-Rennen der Welt bereits 13 Mal gewonnen. 2004 und 2005 feierten Audi-Kundenteams Gesamtsiege in Le Mans.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.