Informationen zur Barrierefreiheit
1. So nutzen Sie unsere Pressedatenbank Audi MediaCenter:
Wir bieten über www.audi-mediacenter.com die Möglichkeit an,
- Unsere Presseinformationen in Text, Bild, Video und Audio aus erster Hand zu beziehen, einzeln oder in einer Warenkorbfunktion als Sammeldownload
- Sich einen Account für den Erhalt von Newslettern zu erstellen
- Sich als Journalist für die weitere Zusammenarbeit mit der Kommunikation der AUDI AG zu akkreditieren.
2. So können Sie unseren Dienst barrierefrei nutzen
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gestalten wir unsere Dienste, die sogenannte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr darstellen, barrierefrei. Das bedeutet, dass insbesondere entsprechende Inhalte wie zum Beispiel Texte, Bilder aber auch bestimmte Funktionen auf unserer Webseite wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden müssen. Unser Dienst bietet Ihnen dafür unter anderem die folgenden Funktionen:
a) Wahrnehmbar
Damit Sie Inhalte auf unserem Dienst besser wahrnehmen können, haben wir Folgendes umgesetzt:
- Text hat ausreichenden Kontrast und kann bis zu 200% vergrößert werden, ohne dass Inhalt oder Funktion verloren gehen.
- Bilder haben eine alternative Text-Beschreibung, sofern notwendig.
b) Bedienbar
Unser Dienst ist auch erleichtert bedienbar:
- Die Webseite kann per Tastatur bedient werden.
- Wir verzichten auf Gestaltungsformen, die dafür bekannt sind, Anfälle oder physische Reaktionen hervorzurufen – zum Beispiel verwenden wie keine blinkenden oder blitzenden Elemente.
c) Verständlich
Damit unser Dienst verständlich ist, steht Ihnen folgendes zur Verfügung:
- Assistive Technologien können die Sprache der Webseite erkennen.
- Unsere Suchfunktion bietet eine automatische Vervollständigung der Suchbegriffe, die zu den eingegebenen Zeichen passende Begriffe vorschlägt.
- Sie können die Sprache aller Elemente zwischen Deutsch und Englisch wechseln.
d) Robust
Zuletzt ist unsere Webseite auch robust, das heißt, die Kompatibilität mit verschiedenen assistiven Technologien ist sichergestellt.
3. Zuständige Behörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Fragen der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
4. Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Das letzte Update dieses Dokuments erfolgte am 23.06.2024.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die nachfolgende Kontaktmöglichkeit.
Kontaktadresse: info@audi-mediacenter.com