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Audi leitet an seinen europäischen Standorten den Wiederanlauf der Produktion schrittweise in den kommenden Wochen ein. Mitte März hatte das Unternehmen die vorübergehende Produktionsruhe an den europäischen Standorten verkündet. Hintergrund für die Entscheidung waren Lieferengpässe und Nachfragerückgänge bedingt durch die Corona-Pandemie. Der nun anstehende, geregelte Wiederanlauf erfolgt abgestimmt mit dem Volkswagen-Konzern im weltweiten Audi Produktionsnetzwerk gemeinsam mit Lieferanten und Dienstleistern. Hauptbestandteil des Wiederanlaufs ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Sicherheit der Mitarbeiter_innen in den Fokus rückt. Dabei orientiert sich Audi an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts sowie den Vorschriften der Gesundheitsbehörden des jeweiligen Landes.
Nach der Produktionsruhe an allen europäischen Standorten der AUDI AG geht es nun um den ersten Schritt zurück in Richtung Normalität: „Wir schaffen den Wiederanlauf als europäischen Gemeinschaftsakt.“ sagt Produktionsvorstand Peter Kössler. Denn Lieferketten sowie Produktions- und Logistikabläufe sind im Konzern und mit Partnern auf internationaler Ebene eng verzahnt. Kössler betont weiter: „Im Mittelpunkt stehen die Mitarbeiter_innen, denn sie brauchen ein sicheres Arbeitsumfeld. Audi Expertenteams haben daher in Abstimmung mit den Fachbereichen und Betriebsräten Prozesse mit Blick auf den Gesundheitsschutz angepasst. Für die Flexibilität und das gemeinsame Anpacken in Zeiten wie diesen möchte ich mich bei allen Audianer_innen und unseren Partnern weltweit bedanken.“
„Auf dem Weg zurück in die erste Phase nach der Produktionsruhe haben besonders die Gesundheitsvorkehrungen zum Schutz der Belegschaftsmitglieder höchste Priorität“, erklärt auch Betriebsratschef Mosch. „Der Wiederanlauf wird von einem umfangreichen Maßnahmenkatalog begleitet, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.“ Dieser umfasst beispielsweise konkrete Abstands- und Hygieneregeln, eine angepasste Schichtfahrweise, um Kontakte zu vermeiden und die Pflicht zu Mund- und Nasenschutz in Bereichen, wo Abstände von 1,5 Meter nicht möglich sind. An kritischen Arbeitsplätzen hat das Unternehmen auch physische Abgrenzungen geschaffen. In der Türenvormontage zum Beispiel arbeiten zwei Arbeitnehmer_innen gleichzeitig am selben Transportgestell und stehen sich dabei direkt gegenüber. Hier haben die Beschäftigten selbst eine transparente Barriere aus Kunststofffolie entwickelt.
Fertigungsabschnitts- und Gruppenleiter haben zusammen mit Experten aus Arbeitssicherheit, Gesundheitswesen, Industrial Engineering sowie dem Betriebsrat jeden einzelnen Arbeitsplatz gemeinsam angeschaut, analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Erst mit Zustimmung aller Beteiligten gilt ein Arbeitsplatz als „Corona-ready“. Auch die Arbeitsumgebung hat sich die Arbeitsgruppe genau angeschaut: Gruppenecken, Werktore, Parkplätze, den internen Werkverkehr sowie Gastronomie und Werkrestaurants. Für alle Bereiche hat Audi adäquate Lösungen entwickelt. Die Mitarbeiter_innen werden zu diesen Maßnahmen vorab schriftlich informiert, erhalten eine umfassende Sicherheitseinweisung durch die Vorgesetzten zum Arbeitsbeginn sowie regelmäßige Updates in internen Onlinemedien und über zahlreiche Informationsaushänge im Werk.
Auch an den Büroarbeitsplätzen gelten umfassende Sicherheitsvorkehrungen sowie angepasste Arbeitsregelungen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, um die Ansteckungsgefahr durch ausreichende Abstände zu minimieren. Vor allem betrifft jedoch der Wiederanlauf die Mitarbeiter_innen des Produktionsbereichs.
Die Fahrzeugfertigungen an den Audi Standorten werden nach einem festgelegten Plan ab Ende April sukzessive hochgefahren. Die Motorenfertigung in Győr fährt bereits seit dieser Woche schrittweise wieder hoch. Für diejenigen Mitarbeiter_innen an deutschen Standorten, die erst in späteren Phasen des Wiederanlaufs ihre Tätigkeit vollumfänglich wiederaufnehmen können, gelten bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Kurzarbeitsregelungen.
Video-Statement Andreas Zelzer, Leiter Personal Ingolstadt, zu Maßnahmen für die Wiederaufnahme der Produktion.
Video-Statement Achim Heinfling, Werkleiter Ingolstadt, zu Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.