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Die elektrische Mobilität wird dynamisch und faszinierend – der Audi e-tron GT beweist es. Das viertürige Coupé, das zeitgleich auch als RS-Modell in den Markt kommt, interpretiert den klassischen Gran-Turismo-Gedanken neu: Sein Design ist hochemotional, seine Technik revolutionär. Zwei starke E-Maschinen sorgen für einen souveränen elektrischen Allradantrieb und für fulminante Fahrleistungen. Die Hochvolt-Batterie mit 84 kWh Energieinhalt netto erlaubt Reichweiten von bis zu 487 Kilometern (für den Audi e-tron GT quattro), dank ihrer 800-Volt-Technik lässt sie sich extrem schnell wieder aufladen. Ob Fahrwerk, Licht, Bedienung, Vernetzung oder e-tron Sportsound: Der Audi e-tron GT quattro und der RS e-tron GT demonstrieren geballte Technikkompetenz – und die Leidenschaft von Audi für Details.
Audi e-tron GT quattro 60 quattro (350 kW) | |
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Elektrische Peakleistung in kW (im Boost) | 390 |
Elektrische Dauerleistung in kW | 140 |
Elektrisches Drehmoment in Nm (im Boost) | 640 |
Batterietyp / Batterie-Energiegehalt in kWh | Lithium-Ionen |
Höchstgeschwindigkeit in km/h | 245 (abgeregelt) |
Beschleunigung 0-100 km/h in s (im Boost) | 4,1 |
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km* | 19,6 - 18,8 (NEFZ); 21,8 - 19,9 (WLTP) |
CO2-Emission kombiniert in g/km | 0 |
Elektrische Reichweite kombiniert nach WLTP in km* | 488 - 448 |
Leergewicht ohne Fahrer / mit Fahrer / zul. Gesamtgewicht in kg | 2276 / 2351 / 2840 |
* Angaben in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung |
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.