Fahrzeugproduktion am Audi-Standort Neckarsulm läuft wieder an

Heute ist die Produktion am Audi-Standort Neckarsulm auch mit der Fahrzeugmontage in allen Baureihen wieder gestartet. Zunächst wird in der Montage der B- und C-Reihe in einer Schicht gearbeitet. In der A8-Montage wird in dieser Woche für die Sicherstellung einzelner Märkte noch zweischichtig produziert, bevor es ab 11. Mai in einen Einschichtbetrieb geht. Bereits Ende April haben vorgelagerte Gewerke wie Presswerk, Karosseriebau und Lackiererei schrittweise entlang des Produktionsprozesses den Betrieb aufgenommen. Wegen der aktuellen Lage wurde die Fertigung Mitte März kontrolliert heruntergefahren. Diese Woche sind in den direkten Produktionsbereichen wie Presswerk, Karosseriebau, Lackiererei, Montage und den angrenzenden Bereichen wie Logistik jeden Tag ca. 4000 Kollegen tätig.

Helmut Stettner, Werkleiter Standort Neckarsulm: „Wir haben uns in den vergangenen Tagen akribisch auf den Wiederanlauf unter den gebotenen Vorsichtsmaßnahmen und geltenden Abstandsregeln vorbereitet. Es ist ein wichtiger Schritt für das Unternehmen und den Standort, dass nun auch wieder Autos von unseren Bändern fahren. Dennoch bleibt die Situation, vor allem was die Lieferanten und die weltweite Nachfrage angeht, herausfordernd und verlangt auch weiterhin viel Flexibilität.“

Stefanie Ulrich, Personalleiterin Standort Neckarsulm: „Ein Teil unserer Kolleginnen und Kollegen kehrt nun an ihren Arbeitsplatz im Werk zurück. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Belegschaft hat dabei für uns stets höchste Priorität. Wir haben daher jeden Arbeitsplatz intensiv geprüft und zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.“

Die in bereichsübergreifenden Expertenteams erarbeiteten Maßnahmen reichen vom Arbeitsweg über den Aufenthalt in der Betriebsgastronomie bis hin zu individuellen Schutzvorkehrungen am jeweiligen Arbeitsplatz. Sie umfassen beispielsweise konkrete Abstands- und Hygieneregeln, angepasste Laufwege innerhalb des Werks, um Kontakte zu vermeiden, und die Pflicht zu Mund- und Nasenschutz in Bereichen, wo Abstände von 1,5 Meter nicht möglich sind. Alle Mitarbeiter wurden dazu vorab schriftlich informiert und erhalten am ersten Arbeitstag eine Arbeitsunterweisung ihrer Führungskräfte.